Mehrweg für Eisdielen
Überraschend, innovativ und ganz neu im GEBAS-Angebot. Ab 01.01.2023 sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 VerpackG verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten.