Mehrweg

Überraschend, innovativ und ganz neu im GEBAS-Angebot. Seit 01.01.2023 sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 VerpackG verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten. Mit unserem Mehrwegsystem bereichern Sie auch Ihr Angebot.

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Neue Produkte im GEBAS-Sortiment

Überraschend, innovativ und ganz neu im GEBAS-Angebot. Ab 01.01.2023 sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 VerpackG verpflichtet, die in diesen Einwegverpackungen angebotenen Waren jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten. Mit unserem Mehrwegsystem bereichern Sie auch Ihr Angebot.


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Auch in unserem Blog Eis-News stellen wir Ihnen regelmäßig vor, was es in der Welt des Eises und der Gastronomie an neuen Trends und Produkten gibt. Wir sprechen mit Trendsettern der Szene, stellen innovative Eiskonzepte vor oder geben Tipps, wie Sie als Gastronom Ihr Geschäft noch erfolgreicher machen. Informieren Sie sich in unserer Mehrwegreihe über die neusten Verordnungen/ Bestimmungen der EU-Richtlinie 2019/904.


Lesen Sie auch in unserem Blogbericht, alles was es Rund um das Thema Mehrwegpflicht zu wissen gibt. Dies haben unsere Redakteure für Sie in unseren EIS NEWS zusammengefasst.

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